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Gericht: Trotz Hass kein Anspruch auf Löschung von Facebook-Gruppen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Gericht gegen Facebook eine erneute Niederlage einstecken müssen. Das Berliner Kammergericht urteilte am Dienstag in einer Berufungsverhandlung, dass Facebook-Nutzer wie die DUH bei Hass – und Gewaltaufrufen gegen sie keinen Anspruch auf Löschung ganzer Facebook-Gruppen haben. Dies würde „unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen“.

Geklagt hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch gegen zwei fast gleichlautende Facebook-Gruppen mit insgesamt mehr als 62.000 Mitgliedern. Laut Gericht kommt es in diesen beiden, gegen die Umwelthilfe gerichteten Facebook-Gruppen immer wieder zu öffentlichen Schmähungen, Beleidigungen, Mord- und Gewaltandrohungen gegen Resch.

Das Kammergericht folgte mit seiner Entscheidung dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 10 U 190/23; 27 O 97/22). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Resch kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Möglich wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Resch erklärte, „ständige und systematische Gewaltdrohungen gegen Umweltschützer und andere gesellschaftlich Aktive sind nicht hinnehmbar“. Es könne nicht sein, dass Betroffene von Hass und Bedrohungen selbst in jedem Einzelfall juristisch tätig werden und beim Facebook-Betreiber Meta einen Antrag auf Löschung stellen müssten.