Doch keine Abschiebung – Ein salafistischer Prediger darf in Bonn wohnen bleiben. Das OVG Münster bestätigte damit ein bereits in Köln gefälltes Urteil. Es sprächen mehr Gründe für sein Bleiben als dagegen.
Ein Prediger aus der salafistischen Szene darf wohl in Bonn bleiben. Eine Ausweisungsverfügung der Bundesstadt, die dem Mann ferner eine Abschiebung in den Kosovo androhte, hatte bereits das Verwaltungsbericht Köln nach einem Eilantrag des Betroffenen aufgehoben. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag zurückgewiesen, wie das Gericht nun mitteilte.
Die Stadt Bonn hatte argumentiert, dass der islamische Prediger als Anhänger des Salafismus gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoße. Wegen seiner Verbindungen zu weiteren islamistische Predigern sowie zu Mitgliedern der sogenannten Clan-Szene gehe von ihm eine Gefahr aus. Das rechtfertigt aus Sicht der Stadt trotz familiärer Bindungen eine Ausweisung und Abschiebung sowie eine Wiedereinreisesperre von 20 Jahren, die die Stadt ebenfalls verhängt hatte.