Doch keine Abschiebung – Ein salafistischer Prediger darf in Bonn wohnen bleiben. Das OVG Münster bestätigte damit ein bereits in Köln gefälltes Urteil. Es sprächen mehr Gründe für sein Bleiben als dagegen.
Ein Prediger aus der salafistischen Szene darf wohl in Bonn bleiben. Eine Ausweisungsverfügung der Bundesstadt, die dem Mann ferner eine Abschiebung in den Kosovo androhte, hatte bereits das Verwaltungsbericht Köln nach einem Eilantrag des Betroffenen aufgehoben. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag zurückgewiesen, wie das Gericht nun mitteilte.
Die Stadt Bonn hatte argumentiert, dass der islamische Prediger als Anhänger des Salafismus gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoße. Wegen seiner Verbindungen zu weiteren islamistische Predigern sowie zu Mitgliedern der sogenannten Clan-Szene gehe von ihm eine Gefahr aus. Das rechtfertigt aus Sicht der Stadt trotz familiärer Bindungen eine Ausweisung und Abschiebung sowie eine Wiedereinreisesperre von 20 Jahren, die die Stadt ebenfalls verhängt hatte.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch, dass die von der Stadt vorgelegten Beweise kein ausreichendes öffentliches Ausweisungsinteresse belegten. Stattdessen bestand aus Sicht des Kölner Gerichts auf Grund der Lebensgemeinschaft des Mannes mit einer deutschen Ehefrau sowie den drei noch recht jungen gemeinsamen Kindern ein starkes Bleibeinteresse. Im Beschwerdeverfahren vor dem OVG Münster waren nun nur die von der Stadt Bonn vorgelegten Gründe erneut zu prüfen. Diese rechtfertigten aus Sicht der Münsteraner Richter keine Änderung des Kölner Beschlusses. Das Urteil aus Münster ist demnach unanfechtbar.