Das Berliner Landgericht hat trotz wirksamer Kündigung eines Mietverhältnisses den beklagten Mietern einen Aufschub um zwei Jahre gewährt. Zur Begründung hieß es in der am Montag in Berlin veröffentlichten Gerichtsentscheidung, den Mietern sei es nicht gelungen, „angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen“. (AZ: 67 S 264/22)
Unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch könnten die betroffenen Mieter nach Abwägung mit den Vermieterinteressen trotz wirksam ausgesprochener Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, urteilten die Richter in dem Berufungsverfahren.
Die Mieter hätten sich fast zwei Jahren lang ohne Erfolg auf eine Vielzahl von Wohnungen im gesamten Berliner Stadtgebiet beworben.