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Corona-Vorschriften missachtet: Polizeibeamter verliert seinen Job

Mehr als fünf Jahre nach einem Aufruf zu einem sogenannten „Spaziergang“ während der Corona-Pandemie ist ein sächsischer Polizist aus dem Dienst als Beamter entfernt worden. Er soll damalige Corona-Vorschriften bewusst missachtet und zu deren Missachtung ermutigt haben. Der Mann habe auch wegen umstrittener Beiträge in sozialen Medien „das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren“, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag in Dresden mit. Die Disziplinarkammer des Gerichts habe die Entscheidung gegen den Beamten bereits am Mittwoch getroffen. (AZ: 10 K 1899/24.D)

Der Freistaat Sachsen als Dienstherr hatte dem Beamten vorgeworfen, im April 2020 entgegen der damals gültigen Corona-Schutz-Verordnung zu einem „Spaziergang“ aufgerufen zu haben. Der Beschuldigte hatte in einer mündlichen Verhandlung betont, er habe keine Versammlung organisieren wollen. Er habe lediglich gepostet, dass er sich bei einem Spaziergang über den „Wahnsinn“ Gedanken machen wollte.

Er soll laut Verwaltungsgericht zudem mit verschiedenen Posts das politische System der Bundesrepublik und des Freistaates Sachsen infrage gestellt haben. Unter anderem soll er ein Video geteilt haben, auf dem zu sehen sei, dass Protestierende eine polizeiliche Absperrung durchbrechen. Er habe damit körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt, hieß es. Auch habe er staatliche Institutionen verunglimpft.

Gegen das Urteil kann Berufung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.