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Gericht rehabilitiert Ex-RBB-Produktionsdirektor

Das Arbeitsgericht Berlin hat dem früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein in seiner Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im Wesentlichen recht gegeben. Es verurteilte den RBB zur Zahlung von Ruhegeld an Augenstein. Das Arbeitsverhältnis sei nicht durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden, sagte Richter Arne Boyer am Montag bei der Urteilsverkündung.

Konkret sprach das Gericht dem Ex-Direktor einen Anspruch auf ein Ruhegeld von 8.900 Euro monatlich bis zur Rente im Jahr 2030 zu. Zugleich wies es aber Schadensersatzforderungen von Augenstein zurück. (Az. 60 Ca 1631/23)

Der RBB hatte das Arbeitsverhältnis mit Augenstein im Februar vergangenen Jahres beendet und eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Sie wurde unter anderem damit begründet, dass der Produktions- und Betriebsdirektor beim damals geplanten Digitalen Medienhaus des RBB pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären und sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren ließ.

Augenstein klagte gegen die Beendigung seines befristeten Dienstverhältnisses. Bei dem Verfahren ging es überdies um die Frage, ob er einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat. Der Richter betonte, der Kläger erfahre durch das Urteil „eine gewisse Rehabilitation“. Hintergrund waren Vorwürfe, Vertreter des Senders hätten rufschädigende Äußerungen über ihn getätigt und ihm dadurch Nebenverdienstmöglichkeiten genommen.

Der Richter fügte zur Begründung an, selbst wenn die umstrittene Ruhestandsvereinbarung einen Sittenverstoß darstellen sollte, schlüge das nicht auf das Arbeitsverhältnis als Ganzes durch. Die Ruhegelder seien im Übrigen hauptsächlich beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und weniger beim RBB verdient worden. Der Gesamtstreitwert liegt nach Angaben des Richters bei 1,2 Millionen Euro. Augenstein war vor seiner RBB-Zeit stellvertretender Direktor Produktion und Technik beim WDR.

Das Gericht erkannte auch die übrigen vom RBB angegebenen Kündigungsgründe nicht an. Es sah bei der Frage der Kostensteigerungen für das damals geplante digitale Medienhauses keine Handlungspflicht für den Kläger.

Mit Blick auf das mögliche Berufungsverfahren fügte Boyer hinzu, Augenstein habe „Wesentliches gewonnen in dieser Instanz“. Im Zweifelsfall bedeute das jedoch nichts. Eine Sprecherin des Gerichts wies auf die Möglichkeit hin, dass das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht anders entscheiden könnten.

Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die damalige Intendantin Patricia Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Neben ihr gerieten auch weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien in die Kritik und mussten in der Folge den Sender verlassen.