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Gericht: Hausdurchsuchungen wegen Kirchenasylen unzulässig

Bad Kreuznach – Die Hausdurchsuchungen wegen Kirchenasylen bei Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis waren unzulässig. Das Landgericht Bad Kreuznach teilte mit, die Durchsuchungsbeschlüsse seien aufgehoben worden. Die Ermittlungsbehörden hatten Gemeindebüros und private Arbeitszimmer von fünf Pfarrerinnen und Pfarrern durchsucht, deren Gemeinden Flüchtlingen aus dem Sudan Asyl gewährt hatten. Die beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger müssen an die Pfarrer zurückgegeben werden. Die Kreuznacher Staatsanwaltschaft teilte mit, eine Entscheidung über den Abschluss des 2018 eingeleiteten Strafverfahrens sei damit noch nicht getroffen. Das Landgericht gab der offiziellen Beschwerde gegen die Durchsuchungen mit der Begründung statt, strafbare Handlungen bei den Pfarrern seien nicht erkennbar. Eine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt liege nicht vor, weil der Aufenthalt dem Ausländeramt offiziell angezeigt worden war. epd/UK