Das Arbeitsgericht Berlin will morgen (Montag) seine Entscheidung im Rechtsstreit des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein gegen den Sender verkünden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis im Februar vergangenen Jahres beendet. Begründet wurde der Schritt unter anderem damit, dass der Dienstvertrag wegen enthaltener Ruhegeld-Regelungen bereits nichtig sei.
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