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Gericht bestätigt Kündigung von Tramfahrer nach Facebook-Post

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers bestätigt, der in einer privaten Facebook-Gruppe gegen einen Gewerkschafter gehetzt hatte. Die von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ausgesprochene Kündigung sei wirksam, weil mit dem Facebook-Post eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, vorliege, teilte das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil mit. Zugleich habe es sich um eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens gehandelt. (Aktenzeichen 59 Ca 8733/24 + 59 Ca 11420/24)

Der Tramfahrer ist laut Pressemitteilung Administrator einer privaten, etwa 1.000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe, die sich an das Fahrpersonal der BVG richtet. Im Mai 2024 verfasste der Mann dort einen an die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission gerichteten Kommentar zum Ergebnis einer Mitgliederbefragung und schloss diesen mit einer Fotomontage ab. Auf dem Bild war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Neben ihm befand sich der Schriftzug von ver.di. Die Fotomontage trug den Titel „Ver.di hört den Warnschuss nicht!“.

Über den Beitrag haben sich laut Gericht sieben BVG-Beschäftigte beschwert, die auch Gewerkschaftsfunktionäre sind und sich dadurch bedroht fühlten.
Nach Anhörung des Fahrers und des Personalrats habe die BVG den Fahrer fristlos gekündigt.

Das Arbeitsgericht urteilte, eine solche konkrete Bedrohung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt und die Kündigung damit wirksam. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.