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Gemeindepastoren sollen weiterhin vor Ort wohnen

Die Residenzpflicht für Pastoren bleibt. Doch das Kirchenparlament spricht sich dafür aus, Ausnahmen künftig einfacher zu regeln.

Schlüssel zur Gemeinde: Pastoren sollen auch künftig am Ort ihres Wirkens wohnen
Schlüssel zur Gemeinde: Pastoren sollen auch künftig am Ort ihres Wirkens wohnenStockpics / Fotolia

Lübeck-Travemünde. Gemeindepastoren der Nordkirche müssen auch künftig in Dienstwohnungen (Pastoraten) ihrer Gemeinde leben. Dies hat die Landessynode während ihrer Tagung in Lübeck-Travemünde bekräftigt. Allerdings soll es künftig einfacher sein, in besonderen Fällen in einer eigenen Wohnung leben zu dürfen.
Die Residenzpflicht ist je nach Region von unterschiedlicher Bedeutung. In strukturschwachen Regionen müssen Pastoren oftmals mehrere Kirchen betreuen und sich dann für ein Dorf als Wohnsitz entscheiden. In Großstädten ist die Residenzpflicht für das Gemeindeleben von eher untergeordneter Bedeutung. Zudem sind Pastoren in überregionalen Arbeitsbereichen sowie Teilzeitkräfte von der Residenzpflicht in der Regel befreit.
Das neue Kirchengesetz sieht auch vor, dass pensionierte Pastoren künftig Anspruch auf eine Vergütung haben, wenn sie vertretungsweise einen Gottesdienst halten. Dies war bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. In Hamburg und Schleswig-Holstein gab es bislang schon einen Anspruch, meist wurde das Geld jedoch gespendet.

Mehr Geld für Pastoren

Für einen Gottesdienst gibt es bislang 34,40 Euro. Für eine Taufe, Trauung oder Beerdigung sind es 17 Euro. Eine Konfirmandenstunde wird mit 23,90 Euro belohnt. Das neue Kirchengesetz wurde mit großer Mehrheit befürwortet. Die endgültige Entscheidung soll am Sonnabend fallen.
Außerdem sollen die Pastoren der Nordkirche künftig mehr Geld bekommen. Die Bezüge werden rückwirkend zum 1. März um 2,2 Prozent und ab dem 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent erhöht. Die Vikare (Pastorenanwärter) erhalten rückwirkend zum 1. März 35 Euro und vom 1. Februar 2017 an 30 Euro mehr. Die Synode hat das Kirchengesetz zur Besoldungsanpassung befürwortet. Eingeschlossen sind auch Kirchenbeamte. Die Gehaltserhöhung orientiert sich an der für die Beamten des Bundes. (epd)