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Geldstrafe für israelfeindliche Parole

Wegen der Verwendung der israelfeindlichen Parole „From the River to the Sea – Palastine will be free“ muss eine Frau aus Berlin eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die 22-Jährige am Dienstag zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro, wie eine Gerichtsprecherin in Berlin sagte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Rechtlich bewertete das Gericht das Rufen dieser Parole auf einer verbotenen Versammlung in Berlin-Neukölln am 11. Oktober 2023 demnach als Billigung von Straftaten. Dem Gericht sei es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole angekommen, hieß es.

Im engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023 könne dieser Satz „nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden“, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Die Parole (Deutsch: „Vom Fluss zum Meer – Palästina wird frei sein“) bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verbot das Bundesinnenministerium am 2. November 2023 die Hamas in Deutschland und als deren Kennzeichen auch die Parole. Mehrere Verwaltungsgerichte haben die Parole im Zusammenhang mit Demonstrationen allerdings als nicht strafbar eingestuft.