Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) fordert vom Bund ein Restitutionsgesetz für Raubkunst. Die Bundesregierung müsse „endlich Rechtssicherheit schaffen“, sagte Blume und kündigte dazu eine Bundesratsinitiative der Staatsregierung an. Es brauche eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe „von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“. Anlass für den Vorstoß ist der seit Langem währende Streit um den Fall des Picasso-Gemäldes „Madame Soler“.
Blume sagte, Provenienzforschung – also die Ermittlung der Herkunft eines Kunstwerks – sei nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine kulturpolitische Aufgabe. Es sei selbstverständlich, dass Werke aus den Beständen der staatlichen Museen und Sammlungen restituiert – also zurückgegeben – werden, wenn es sich um Raubkunst handle, die in der NS-Zeit „erworben“ wurde. Die Staatsgemäldesammlungen hätten seit 1999 mehr als 6.000 Werke „proaktiv untersucht und 22 Werke aus 14 Sammlungen restituiert“.
Deutschland unterschrieb Erklärung zur Raubkunst
Grundlage für Restitutionen ist bisher die 1998 von 44 Staaten sowie zwölf NGOs, darunter jüdischen Opferverbänden, beschlossene „Washingtoner Erklärung“. Danach sollen Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, ausfindig gemacht, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben gefunden und mit ihnen faire und gerechte Lösungen vereinbart werden. Die Erklärung ist nicht rechtsverbindlich; sie wurde aber von Teilnehmer-Staaten durch rechtliche Regelungen ausgestaltet. Ein Restitutionsgesetz wie in etwa in Österreich gibt es in Deutschland nicht.
Blume verwies darauf, dass im Fall von Picassos „Madame Soler“ die Provenienzforscher nach einer „äußerst sorgfältigen“ Prüfung zu dem Ergebnis kamen, dass es sich bei dem Werk nicht um NS-Raubkunst handle. 1934 oder 1935 wurde das Picasso-Gemälde aus dessen blauer Phase beim jüdischen Kunsthändler Justin Thannhauser als „angekauft“ gelistet, bis dahin war es Teil der Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy. 1964 kaufte es der Freistaat Bayern dann vom Kunsthändler Thannhauser.
Die Erben von Mendelssohn-Bartholdy vertreten die Auffassung, das Werk sei unter Druck des NS-Regimes verkauft oder in Obhut des Kunsthändlers gegeben worden. Zuletzt hatte sich auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) eingeschaltet und die Staatsregierung aufgefordert, der Anrufung einer „Beratenden Kommission“ zuzustimmen. Blume sagte dazu, die Ergebnisse der Provenienzforscher seien eindeutig: „’Madame Soler’ ist kein Raubkunstfall.“