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GEAS-Reform: Flüchtlingsrat warnt vor haftähnlicher Unterbringung

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, bei der Umsetzung der europäischen Asylreform auf haftähnliche Lager zu verzichten. Angesichts der bevorstehenden Innenministerkonferenz appelliert die Organisation laut einer Mitteilung vom Freitag, die Rechte von Geflüchteten zu wahren und mögliche Spielräume im Sinn der Betroffenen zu nutzen. Die Reform berge die Gefahr, dass Schutzstandards ausgehöhlt und Freiheitsrechte eingeschränkt werden.

Die Organisation befürchtet, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) den Zugang zu fairen Verfahren erschwert. „Statt Schutz zu stärken, drohen beschleunigte Grenzverfahren, haftähnliche Unterbringung und höhere Hürden im Rechtsschutz – mit besonders harten Folgen für Kinder und andere schutzbedürftige Menschen“, sagte Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. Für die Geflüchteten müssten von Beginn an der Zugang zu Schulen, Kitas und Gesundheitsversorgung sowie eine unabhängige Rechtsberatung sichergestellt sein. Die EU-Staaten müssen die Reform bis Juni 2026 umsetzen. (3152/05.12.2025)