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Früherer AWO-Geschäftsführer Richter wegen Titelanmaßung verurteilt

Der frühere Geschäftsführer des Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Kreisverbands Frankfurt am Main, Jürgen Richter, muss 8.000 Euro Strafe wegen Anmaßung eines Doktortitels zahlen. Der Revisionsantrag gegen das gleichlautende Urteil des Landgerichts Frankfurt sei unbegründet, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Erst im vergangenen Oktober war Richter vom hessischen Landesarbeitsgericht zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber AWO verurteilt worden. Gegen Richter, seine Frau Hannelore sowie weitere Personen laufen im Zusammenhang mit den Frankfurter und Wiesbadener AWO-Skandalen mehrere Prozesse vor verschiedenen Gerichten. (AZ Landgericht Frankfurt: 7730 Js 210884/20, AZ OLG Frankfurt: 1 ORs 51/23)

Das OLG bekräftigte die Entscheidung des Landgerichts, dass Jürgen Richter über mehrere Jahre hinweg die Bezeichnung „Dr.“ genutzt habe, obwohl er weder im Inland noch im Ausland einen Doktortitel ordnungsgemäß erworben habe. Den Titel habe er in seinen Personalausweis eintragen lassen, in seinen Arbeitsverträgen und in E-Mails verwendet. Richter war bereits im Mai 2022 vom Amtsgericht Frankfurt zur selben Strafe verurteilt worden. Seine Berufung dagegen hatte das Landgericht im Januar 2023 verworfen. Nun hat das OLG als letzte Instanz die Revision verworfen und dem Urteil Rechtskraft verliehen.