Die EU-Grenzschutzagentur Frontex muss der Hilfsorganisation Sea-Watch Zugang zu Fotos im Zusammenhang mit einer Luftoperation im zentralen Mittelmeer ermöglichen. Das entschied das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg. Insgesamt wiesen die Richter die Forderung der Seenotretter auf Einsicht von Dokumenten aber weitgehend zurück. Allerdings stellten sie fest, dass Frontex in der Begründung für die ablehnende Entscheidung einen Fehler gemacht habe. Die Agentur sei nicht auf bestimmte Fotos eingegangen, die Sea-Watch sehen wollte. Deshalb erklärte das Gericht die Entscheidung von Frontex teilweise für nichtig.
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