Zum Jahresbeginn ist das neue Wehrdienstgesetz in Kraft getreten. In Kürze werden die ersten Fragebögen zur Musterung an junge Männer des Jahrgangs 2008 verschickt. Der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Jens Lattke, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), positiv daran sei, dass mit dem Gesetz „am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten wird“. Dennoch stelle das neue Gesetz Jugendliche vor neue Herausforderungen.
Lattke kritisierte, dass das Gesetz eine „Bedarfswehrpflicht“ ermögliche, sollten sich nicht ausreichend Freiwillige finden. „Hierzu sollte es jedoch eine gesellschaftliche Debatte geben, bei der vor allem die jungen Menschen gehört werden“, sagte er. Ihre Anliegen müssten in künftige Entscheidungen einfließen.
Lattke würdigte die Protestveranstaltungen und „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ vor einem Monat. „Im demokratischen Miteinander sollten die unmittelbar Betroffenen gehört werden“ und sich einbringen können, sagte er. Doch bei der Wehrdienstreform würden die Anliegen und Perspektiven der jungen Menschen „nicht angemessen wahrgenommen“. Deshalb sei es „nachvollziehbar und vor allem legitim, dass junge Menschen sich in Form von öffentlichem Protest Gehör verschaffen“.
Er selbst und seine Kollegen hätten einen deutlichen Anstieg der Zahl von Wehrdienstverweigerern registriert, sagte Lattke: Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 habe die Zahl „spürbar zugenommen“. Mittlerweile kämen „vor allem junge Leute, die vom neuen Wehrdienst unmittelbar betroffen wären, oder Eltern von Jugendlichen“ zu Beratungsgesprächen.
Diese Gespräche würden grundsätzlich ergebnisoffen und ohne Druck geführt, sagte Lattke. Ziel sei, zu informieren und Fragen zu beantworten. „Es geht darum, dass Menschen ihr eigenes Gewissen zur Sprache bringen können“, sagte der Friedensbeauftragte: „Kriegsdienst kann in Deutschland nur aus Gewissensgründen verweigert werden.“ Daher stehe die Gewissensfrage immer im Zentrum der Beratungen.
Lattke geht davon aus, dass die Musterungspflicht zu einer erhöhten Nachfrage von Gesprächen führt. „Die Frage eines möglichen Wehrdienstes ist nun sehr konkret“, sagte er. Es gehe um die Bereitschaft, „das Risiko einzugehen, im Einsatz verletzt oder getötet zu werden“. Zugleich stelle sich die Frage, vom Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch zu machen. Die Kirche werde in der Auseinandersetzung mit diesen Fragen „eine wichtige Begleiterin für junge Menschen bleiben“.