Vom 25. bis 28. Oktober tagt die Landessynode. Gemeinden sind zu Fürbitten aufgerufen.
Von Constance Bürger
Vom 25. bis 28. Oktober trifft sich die Landessynode zur ihrer Herbsttagung. Nach Artikel 76 der Grundordnung der EKBO heißt es: „In den Gottesdiensten der Kirchengemeinden wird der Landessynode fürbittend gedacht.“ Die Herbstsynode startet mit einem Gottesdienst in der St.-Gertraud-Kirche in Frankfurt (Oder). Die Kirchengemeinde wird in diesem Rahmen mit dem landeskirchlichen Siegel „Faire Gemeinde“ ausgezeichnet. Der Kirchliche Entwicklungsdienst der EKBO ehrt sie für ihren Beitrag im nachhaltigen Wirtschaften und solidarischen Handeln. Beim Synodenauftakt wird außerdem die Paul-Gerhardt-Medaille an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise für die „Eine-Welt-Arbeit“ engagiert haben. Das friedliche Zusammenleben wird eines der Hauptthemen bei der Synode sein, die ab Donnerstag in der St.-Bartholomäus-Kirche in Berlin-Friedrichshain tagt. „Die Welt ist in einer Situation, in der es wichtig ist, über konkrete Beiträge zum Frieden nachzudenken“, sagt Präses Sigrun Neuwerth. In Arbeitsgruppen werden sich dazu die Synodalen mit verschiedenen Schwerpunktthemen beschäftigen. Hans Joachim Schellnhuber, Direktor des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, wird am Donnerstag in einem Vortrag auf das Thema „Im Frieden mit der Schöpfung“ eingehen. Am Freitag wird EKD-Friedensbeauftragter Renke Brahms zu Gast sein zum Thema „Frieden in der Welt“. Die beiden Vorträge sowie das Wort des Bischofs zum Auftakt der Beratungen werden erstmalig auf der Homepage der EKBO, ihrer Facebook-Seite und bei Youtube live übertragen. Wie immer tagt die Synode öffentlich. Passend zum Thema Frieden werden mehrere vertagte Anträge aus vergangenen Synoden aufgegriffen. In drei Anträgen wird die Landessynode unter anderem aufgefordert zu beschließen, dass die EKD die Bundesregierung bittet, atomare Waffen zu ächten. Die Kreissynode Neukölln fordert auf, sich dem Karlsruher Aufruf von 2015 an die EKD anzuschließen, damit aktuelle friedensethische Positionen weiterentwickelt werden können. Präses Sigrun Neuwerth bekräftigt vorab, dass die Synodalen mehr und mehr in der Verantwortung stehen, an der Entwicklung von Kirche mitzuwirken. Sie haben eine „gestaltende Funktion in Haushalts- und Strukturfragen“, sagt sie. Unter anderem liegen der Nachtragshaushalt 2017 und der Doppelhaushalt 2018/2019 zur Beschlussfassung vor.Der Nachtragshaushalt für 2017 hat einen Umfang von rund 389 Millionen Euro, eingeplant waren bislang rund 374 Millionen Euro. Interessant bei den Mehreinnahmen:?Die EKBO muss Vorauszahlungen (993000 Euro) an die EKD leisten. In dessen bundesweitem Finanzausgleichssystem ist die Landeskirche nicht mehr Empfängerkirche von sogenannten Clearingvorauszahlungen. 2016 erhielt die EKBO noch rund 945000 Euro. Hintergrund sind die aktuellen konjunkturbedingten höheren Kirchensteuereinnahmen.
Der Doppelhaushalt umfasst für 2018 rund 393 Millionen Euro und für 2019 rund 395 Millionen Euro. Aufgenommen sind ein Bausonderfonds, Mittel zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und Gelder für ein landeskirchliches Intranet. 2,35 Millionen Euro sind für den Ausbau von evangelischen Kitas eingeplant. Ein Antrag dazu wurde auf der Frühjahrssynode 2017 gestellt.Diskussionsstoff wird wieder der Bericht der Strukturkommission bieten. Den vorläufigen Abschlussbericht nahmen die Synodalen auf der Frühjahrssynode unverändert an. Der Bericht nennt Schwerpunkte und Ziele der Landeskirche in fünf Handlungsbereichen für die kommenden Jahre. Hintergrund sind voraussichtlich zurückgehende Kirchensteuereinnahmen. Die Gemeindegliederzahlen in der EKBO?lagen 2016 erstmalig unter 1 Million. Der Abschlussbericht soll auf der Tagung beschlossen werden (siehe Seite 9). Der Ältestenrat wird dazu unter anderem einen Zwischenbericht für einen Ständigen Ausschuss „Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung“ vorstellen. Donnerstagabend verleiht die Landeskirche den EKBO-Hahn als Preis für gelungene Öffentlichkeitsarbeit an vier Kirchengemeinden. Um ein Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über das Amt für kirchliche Dienste in der EKBO geht es in einer Vorlage der Kirchenleitung. Ein weiteres Thema wird der Bericht über die Tätigkeiten des Kirchlichen Rechnungshofes zum Jahresabschluss 2015 sein. Die Berliner Kirchengemeinde Bohnsdorf-Grünau fordert die Landessynode auf, eine „angemessene Lösung zur Annahme der Bargeldkollekten – besonders nach Weihnachten“ zu vereinbaren.Zur Diskussion steht auch ein Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst von Prädikaten und Lektoren. In einer beigefügten Rechtsverordnung werden mögliche pauschalisierte Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen (für Prädikanten 20 Euro, für Lektoren 15 Euro pro Gottesdienst). Rechtsverordnungen können angepasst werden. Die Fragen zur Ordination von Prädikanten sind aus der Vorlage ausgegliedert. In dieser Angelegenheit ist die Kirchenleitung an die Union Evangelischer Kirchen (UEK) herangetreten. Wie jedes Jahr wird die Kirchenleitung ihren Jahresbericht vorstellen. Das 77-seitige Werk blickt auch auf den Kirchentag und die Reformationsfeierlichkeiten zurück. Da heißt es: „Der Kirchentag war für unsere Landeskirche ein großartiges Ereignis. Er hat die ganze EKBO auf allen Ebenen gefordert und viel Engagement und Zusammenarbeit gefördert.“[lt]
Die Vorlagen für die Landessynode sowie die vorläufige Tagesordnung finden Sie hier:www.ekbo.de/wir/landessynode/vorlagen-und-beschluesse/herbsttagung-2017.html