Artikel teilen:

Freihandel nicht um jeden Preis

Stephan Schuetze

DORTMUND – Mitte Februar hat das EU-Parlament nach heftiger Debatte mehrheitlich dem Freihandelsabkommen mit Kanada, dem „Comprehensive Economic and Trade Agree­ment“ (CETA), zugestimmt. 58,7 Prozent votierten dafür, 36 Prozent dagegen, 4,7 Prozent enthielten sich.
Aufgrund des Beschlusses können nun die Teile des Vertrags, für die die Europäische Union alleine zuständig ist, vorläufig schon ab ­April dieses Jahres in Kraft treten. Eigentlich gilt das auch für die Inhalte zum Investitionsschutz mit Sondergerichten*. Doch sie kommen erst dann zum Tragen, wenn das Abkommen endgültig in Kraft tritt. Der EU-Abgeordnete Dietmar Köster wertet die Verzögerung als Erfolg der gesellschaftlichen Debatte.
Endgültig in Kraft tritt das Abkommen erst, wenn alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten einzeln ratifiziert haben. Das kann Jahre dauern. Denn eine Frist gibt es nicht. In Deutschland werden Bundestag und Bundesrat über CETA abstimmen.
„Wie soll ein alternativer Freihandel aussehen, mit dem soziale Ungleichheit in Europa und den Entwicklungsländern bekämpft werden kann?“, fragte Köster und ermutigte die Teilnehmenden an der Akademie-Tagung „Keinen Freihandel um jeden Preis“ im Reinoldinum in Dortmund, die bevorstehenden Abstimmungen dafür zu nutzen, diese dringend gebotene Debatte zu führen und das Thema in Gesprächen mit Abgeordneten aufzugreifen.

* Investoren können sich vor internationalen Sondergerichten („Schiedsgerichten“ oder „Tribunalen“) gegen staatliche Maßnahmen oder staatliches Unterlassen wehren.