Thüringens freie Schulen fordern eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Inflationsausgleichszuschüssen von 3.000 Euro für ihre Lehrerinnen und Lehrer. Pädagogen an staatlichen Schulen erhielten die Sonderzahlung. In den Kostensätzen des Finanzministeriums zur Finanzierung für Freie Schulen sei diese Belastung jedoch nicht enthalten, kritisierte Christian Werneburg von der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) am Donnerstag in Erfurt. So entstehe eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Bildungsbereich.
Bereits zum Jahresbeginn habe die LAG das Gespräch mit Minister Helmut Holter (Linke) gesucht, um die Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung der Inflationsausgleichsprämie auch für Lehrkräfte an freien Schulen zu besprechen. Wie bereits bei der Corona-Prämie seien derartige Sonderzahlungen im staatlichen Schulwesen bislang nicht bei der Berechnung der staatlichen Finanzhilfen für freie Schulen berücksichtigt. Vom Bildungsministerium seien die Forderungen der LAG jedoch abgelehnt worden.
Pädagogen an freien Schulen können die Inflationsausgleichsprämie laut Werneburg zwar grundsätzlich auch erhalten. Das müsse der jeweilige Schulträger entscheiden. Ohne zusätzliche Landesgelder könne diese Mehrbelastung aber nur durch steigende Schulgelder der Eltern kompensiert werden. Dabei sei die auskömmliche Landesfinanzierung der freien Schulen sogar im Gesetz festgeschrieben, sagte Werneburg.
Aktuell besuchen rund 30.000 Schülerinnen und Schüler 162 freie Schulen im Freistaat. Das sind mehr als elf Prozent aller Schüler.