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Fraktionen wollen Bundesverfassungsgericht besser schützen

Wie kann das Bundesverfassungsgericht davor bewahrt werden, möglicherweise entmachtet zu werden – wie es etwa in Polen passiert ist? Verschiedene Fraktionen haben sich zum Schutz des Gerichts auf eine Reform verständigt.

Das Bundesjustizministerium sowie die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und FDP haben sich auf eine Reform für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts verständigt. Es solle damit vor einer möglichen politisch motivierten Entmachtung bewahrt werden, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag in Berlin. Wichtige Regelungen für die Arbeitsfähigkeit des Gerichts sollen demnach im Grundgesetz verankert werden. Zudem solle die Unabhängigkeit abgesichert werden.

Konkret geht es unter anderem darum, dass zwei Senate mit jeweils 8 Richtern festgeschrieben werden. Außerdem soll die Reform die Verankerung der Dauer der Amtszeit von 12 Jahren, den Ausschluss der Wiederwahl, die Altersgrenze von 68 Jahren sowie die allgemeine Bindungswirkung von Entscheidungen und Urteilen umfassen.

Zudem verständigten sich die Beteiligten auf die Möglichkeit eines Ersatzwahlmechanismus. Für diesen Fall soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Wahlrecht auch jeweils durch das andere Wahlorgan (Bundestag oder Bundesrat) ausgeübt werden kann. In das Grundgesetz soll dazu laut Entwurf eine Öffnungsklausel eingefügt werden.

Der Gesetzentwurf soll nach Angaben von Buschmann und der jeweiligen Fraktionsvertreter zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat muss der Reform zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.