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Fonds für freiwillige Gemeinde-Fusionen aufgelegt

Viele Gemeinden zählen weniger als 500 Mitglieder. Deshalb will der Kirchenkreis Mecklenburg Zusammenschlüsse fördern.

Die Dorfkirche von Nossentin gehört bereits zur Kirchengemeinde Malchow
Die Dorfkirche von Nossentin gehört bereits zur Kirchengemeinde MalchowMonika Lawrenz / epd

Güstrow. Der evangelische Kirchenkreis Mecklenburg will kleine, benachbarte Kirchengemeinden mit finanziellen Zuschüssen zu einem freiwilligen Zusammenschluss ermutigen. Die Kirchenkreissynode beschloss auf ihrer Herbsttagung in Güstrow, dafür einen Fonds in Höhe von sechs Millionen Euro aus Rücklagen aufzulegen. Ziel ist, dass handlungsfähigere Strukturen entstehen und der Verwaltungsaufwand minimiert wird. Es könnten sich etwa 50 neue, fusionierte Kirchengemeinden bilden.
119 der 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden haben weniger als 500 Gemeindeglieder. So viele sind nach Angaben des Kirchenkreises jedoch notwendig, um eine Pfarr- oder Mitarbeitenden-Stelle finanzieren zu können. Damit die Kirchengemeinden die ganze Vielfalt der gemeindlichen Aufgaben besser erfüllen könnten, sollten sie aber eigentlich mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter haben, hatte Propst Wulf Schünemann (Rostock) vor der Synode dargelegt. Ebenso solle damit das Arbeiten in Teams ermöglicht werden.
Vorgesehen ist, dass fusionierende Kirchengemeinden sechs Jahre lang jährlich 15.000 Euro bis maximal 30.000 Euro aus dem Fonds für Personalkosten erhalten. Für den Höchstfördersatz könne "eine Gemeindesekretärin mit gründlichen Fachkenntnissen für etwa 25 Wochenstunden angestellt werden", rechnete Propst Schünemann exemplarisch vor.

Pfarrstelle für Flüchtlingsarbeit verlängert

Außerdem verlängert der Kirchenkreis Mecklenburg auf Beschluss der Synode seine Pfarrstelle für Flüchtlingsarbeit bis 2024. Die Projektpfarrstelle war Ende 2014 für zunächst drei Jahre eingerichtet worden. Amtsinhaber Walter Bartels geht Ende März 2018 in den Ruhestand. Daneben gibt es noch die Stelle der Flüchtlingsbeauftragten.
Eine verlässliche Weiterführung der Flüchtlingsarbeit ist nach Angaben des Kirchenkreises geboten. Es gebe einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf, beispielsweise in Fragen des Kirchenasyls, der Ablehnung von Asylanträgen, der Abschiebung oder der seelsorgerlichen Begleitung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, hieß es. (epd)