Güstrow. Der evangelische Kirchenkreis Mecklenburg will kleine, benachbarte Kirchengemeinden mit finanziellen Zuschüssen zu einem freiwilligen Zusammenschluss ermutigen. Die Kirchenkreissynode beschloss auf ihrer Herbsttagung in Güstrow, dafür einen Fonds in Höhe von sechs Millionen Euro aus Rücklagen aufzulegen. Ziel ist, dass handlungsfähigere Strukturen entstehen und der Verwaltungsaufwand minimiert wird. Es könnten sich etwa 50 neue, fusionierte Kirchengemeinden bilden.
119 der 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden haben weniger als 500 Gemeindeglieder. So viele sind nach Angaben des Kirchenkreises jedoch notwendig, um eine Pfarr- oder Mitarbeitenden-Stelle finanzieren zu können. Damit die Kirchengemeinden die ganze Vielfalt der gemeindlichen Aufgaben besser erfüllen könnten, sollten sie aber eigentlich mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter haben, hatte Propst Wulf Schünemann (Rostock) vor der Synode dargelegt. Ebenso solle damit das Arbeiten in Teams ermöglicht werden.
Vorgesehen ist, dass fusionierende Kirchengemeinden sechs Jahre lang jährlich 15.000 Euro bis maximal 30.000 Euro aus dem Fonds für Personalkosten erhalten. Für den Höchstfördersatz könne "eine Gemeindesekretärin mit gründlichen Fachkenntnissen für etwa 25 Wochenstunden angestellt werden", rechnete Propst Schünemann exemplarisch vor.
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Fonds für freiwillige Gemeinde-Fusionen aufgelegt
Viele Gemeinden zählen weniger als 500 Mitglieder. Deshalb will der Kirchenkreis Mecklenburg Zusammenschlüsse fördern.

Die Dorfkirche von Nossentin gehört bereits zur Kirchengemeinde MalchowMonika Lawrenz / epd