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Förderung politischer Stiftungen wird gesetzlich geregelt

Thüringen regelt die Förderung politischer Stiftungen durch den Freistaat neu. Wie die Thüringer Staatskanzlei im Anschluss an die wöchentliche Kabinettssitzung in Erfurt miteilte, sei ein entsprechender Gesetzesvorschlag am Dienstag erstmals beraten worden. Neu geregelt werde darin die Höhe und die Voraussetzungen einer Förderung durch das Land.

Anlass der Änderung sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 (AZ: 2 BvE 3/19). Das habe festgestellt, dass die bislang gelebte Praxis von Zuschüssen an die politischen Stiftungen allein auf Basis des Haushaltsplans nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland entspreche. Das höchste deutsche Gericht verlangt demnach ein separates Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Der durch die Landesregierung erarbeitete Gesetzentwurf regele die Kriterien für den Kreis der Empfänger staatlicher Stiftungsförderung, hieß es. Zugleich lege er die Maßstäbe für die Höhe der jeweiligen Zuwendungen fest. Im Gesetz seien auch die Voraussetzungen für Parteistiftungen beschrieben, die für eine Förderung erfüllt werden müssten.

Im weiteren Verfahren würden jetzt die betroffenen Verbände angehört und werde die Vereinbarkeit des Entwurfs mit der Verfassung durch das Justizministerium überprüft. Der Gesetzentwurf soll dann im Herbst in den Thüringer Landtag eingebracht werden.

Politische Stiftungen sind den Parteien nahestehende Institutionen. Ihr Zweck dient der politischen Bildung. Laut Thüringer Haushaltsplan stehen in diesem Jahr insgesamt 450.000 Euro an Zuschüssen zur Verfügung.