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Förderrichtlinie für Ausbau des Offenen Ganztags in NRW steht

Mit einer neuen Förderrichtlinie will die nordrhein-westfälische Landesregierung den Offenen Ganztag an den Schulen weiter voranbringen. Es gebe „einen klaren Zeitplan“ für die Vorbereitungen, mit dem die Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) geschaffen würden, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Nach einer Absprache mit dem Bund soll ab dem Schuljahr 2026/27 jedes Kind, das eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz erhalten.

Um den Kommunen bei der Umsetzung Planungssicherheit zu geben, sei nun die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Kraft gesetzt worden.

Nordrhein-Westfalen bekommt den Angaben zufolge rund 624 Millionen Euro an sogenannten Basismitteln vom Bund, um die Ganztagsinfrastruktur auszubauen. Auch Land und Kommunen übernehmen einen Teil der Kosten. Damit würden insgesamt rund 892 Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Mitteln sollen Schulträgern etwa Investitionen in den Neubau, Umbau, Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote bezahlen können. Die Maßnahmen sollen bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.

Im Haushalt 2023 stehen laut Ministerium bereits 392.500 Plätze im Offenen Ganztag zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2024 sei ein weiteres Plus von 38.000 Plätzen vorgesehen. Ziel sei es, diesen Ausbau dynamisch fortzusetzen, um ab 2026 für den Rechtsanspruch gut aufgestellt zu sein, hieß es. 2023 seien rund 715 Millionen Euro im Landeshaushalt für den OGS vorgesehen, im Haushaltsentwurf 2024 werde mit rund 780 Millionen Euro geplant.