Die „Solidarische Tauschinitiative Thüringen“ ist mit dem „Leuchtturm 2024“ für ein herausragendes Engagement für die Rechte von Geflüchteten ausgezeichnet worden. Die Initiative zeige eindrucksvoll, wie Solidarität und Selbstorganisation diskriminierende Strukturen überwinden könnten, sagte Nour Al Zoubi vom Flüchtlingsrat Thüringen im Rahmen der Preisverleihung am Dienstagabend in Erfurt.
Das Modell der Tauschinitiative basiert laut Flüchtlingsrat auf der Möglichkeit, für die auf der Bezahlkarte gespeicherten Beträge Gutscheine im regionalen Einzelhandel zu erwerben und an die Tauschbörsen weiterzuverkaufen.
Derzeit gebe es Ausgabestellen in Erfurt, Jena und Greiz. Die von der Initiative angekauften Gutscheine könnten anschließend durch Dritte in den Geschäften eingelöst werden. Die Geflüchteten erhielten auf diese Weise wieder Zugang zu Bargeld.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrates schränkt die Bezahlkarte die finanzielle Autonomie der geflüchteten Menschen in Deutschland massiv ein. Sie führe nicht nur zu praktischen Schwierigkeiten, wie dem Ausschluss etwa von Wochenmärkten oder Second-Hand-Läden. Kritik richte sich auch dagegen, dass Ausgaben über die Karte behördlicherseits nachverfolgt werden könnten.
Bezahlkarten sind bargeldlose Zahlungskarten, über die seit Mai 2024 die finanziellen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeben werden. Der Gesetzgeber will über die bargeldlose Versorgung der Geflüchteten sicherstellen, dass etwa Schleuser nicht aus den in Deutschland bezogenen Sozialleistungen bezahlt werden.