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Flüchtlingsrat SH fordert Bleibeperspektive für Afghanen

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat erneut einen Abschiebestopp sowie eine Bleibeperspektive für Afghaninnen und Afghanen gefordert. Das afghanische Taliban-Regime habe schon Ende Juli ein sogenanntes Tugend-Gesetz beschlossen, teilte der Flüchtlingsrat am Sonnabend in Kiel mit. Das sehe unter anderem vor, dass muslimische Frauen Gesicht und Körper bedecken müssen, wenn sie sich in Gegenwart von Männern befinden, die nicht direkt mit ihnen verwandt sind. Homosexuelle Beziehungen, Ehebruch und Glücksspiel seien verboten.

„Die Sittenpolizei kann Verstöße mit Verwarnungen, Drohungen, Geldstrafen, einer Untersuchungshaft von bis zu drei Tagen oder weiteren Sanktionen bestrafen“, hieß es. Im Wiederholungsfall könnten die Beschuldigten vor Gericht gestellt werden.

„Mit dieser Rechtslage haben die Taliban den ultimativen Beweis für die in Afghanistan schon seit drei Jahren herrschende Gender-Apartheit geliefert“, sagte Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Frauen seien damit endgültig und vollständig aus dem öffentlichen und Arbeitsleben ausgegrenzt und als Alleinstehende einer existenziellen Überlebensnot ausgeliefert.