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Flüchtlingsbeauftragte: Abschiebung aus Klinik “Skandal”

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche hat die Abschiebung einer Tunesierin aus einer Psychiatrischen Klinik kritisiert. Der lesbischen Frau droht in ihrer Heimat laut Nordkirche der Tod.

Eine Tunesierin ist aus einer Psychiatrischen Klinik abgeschoben worden
Eine Tunesierin ist aus einer Psychiatrischen Klinik abgeschoben wordenImago / Political-Moments

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, hat die in der Nacht zu Donnerstag erfolgte Abschiebung einer Tunesierin aus der Psychiatrischen Klinik Rickling (Kreis Segeberg) heraus kritisiert. „Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal“, sagte Jochims laut Mitteilung der Nordkirche. Zusätzlich alarmiere es, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheine, sagte die Flüchtlingsbeauftragte. Die Tunesierin Mariem F. war laut Nordkirche aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden.

Mariem F. droht als lesbische Frau der Tod

Mariem F. habe zuerst in Schweden Schutz gesucht, informierte die Nordkirche. Dort sei ihr Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angekündigt worden. Daraufhin sei die Tunesierin nach Deutschland geflohen. Hier sei im Rahmen der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt worden.

Nach einem Suizidversuch befand sich Mariem F. laut Nordkirche in stationärer Behandlung in der Psychiatrischen Klinik Rickling. Inzwischen sei sie in Schweden angekommen, hieß es. Dort erwarte sie die weitere Abschiebung in ein Land, in dem ihr als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben drohe.

Jochims fordert den Angaben zufolge eine gründliche Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der erfolgten Maßnahme. Sie verwies außerdem auf einen Erlass aus anderen Bundesländern: Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und Thüringen dürften keine Abschiebungen aus Krankenhäusern mehr vornehmen. „Der Schutzraum Krankenhaus ist eine Voraussetzung für die Gesundung und darf nicht angetastet werden“, sagte Jochims.