Wenn Kommunen privaten Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung mieten, übernimmt das saarländische Innenministerium bis zum 31. Dezember 2024 Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete. „Dies gilt auch für etwaige Differenzbeträge bei nicht kostendeckender Belegung“, teilte das Ministerium am Freitag in Saarbrücken mit. Ursprünglich wäre das im Frühjahr 2022 nach Beginn des Ukrainekriegs gestartete Angebot Ende dieses Jahres ausgelaufen.
„Abhängig von der weiteren Entwicklung der Lage sowie im Sinne der konstanten Unterstützung der Kommunen gibt es zudem im Bedarfsfall die Option auf eine weitere Verlängerung über das genannte Datum hinaus“, erklärte das Ministerium. Aufgrund des andauernden russischen Angriffskrieges und weiterer Migrationsbewegungen gebe es nach wie vor hohe Belegungen und Wohnungsbedarfe. Die Förderungen böten den Kommunen und Vermietern Sicherheit.
„Unsere Kommunen stehen immer noch vor einer schwierigen Aufgabe, die sie nicht alleine bewältigen können“, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD). „Daher möchte ich klarstellen, dass das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fest hinter den Kommunen steht und ihnen die benötigte Unterstützung und Ressourcen zur Verfügung stellt, um sicherzustellen, dass Geflüchtete in angemessenen Unterkünften untergebracht werden.“