Die finanzielle Situation von Mietern in Sozialwohnungen wird in Baden-Württemberg nur ein einziges Mal überprüft: beim Einzug in die geförderte Wohnung oder bei einem Mieterwechsel. Eine regelmäßige Überprüfung während des laufenden Mietverhältnisses gibt es nicht, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht.
Das Ministerium hat nach eigenen Angaben keinen Überblick darüber, wie viele Wohnberechtigungsscheine in den vergangenen zehn Jahren ausgestellt wurden. Landesweite Daten dazu würden nicht erhoben. Erst die kommende Digitalisierung der Antragsverfahren solle eine solche Auswertung ermöglichen. Ein Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung. Er ist grundsätzlich für ein Jahr gültig. Die Einkommensgrenze für einen Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt liegt aktuell bei 57.800 Euro pro Jahr.
Um die Einhaltung der Miet- und Belegungsbindungen besser zu überwachen, hat das Land eine neue elektronische Wohnungsbindungskartei eingeführt. Laut Ministerium haben inzwischen fast alle der 1.101 Städte und Gemeinden im Land ihre Daten gemeldet. Die Kartei soll unter anderem bei der Planung helfen, da sie Daten über den Bestand und den künftigen Wegfall von Sozialwohnungen liefert. (3268/16.12.2025)