Rheinland-pfälzische Steuerzahler sollen auch in diesem Jahr während der Weihnachtstage weitgehend von schlechten Nachrichten ihrer zuständigen Finanzämter verschont bleiben. Im Zeitraum vom 23. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 werde es keine Besuche von Gerichtsvollziehern oder Betriebsprüfungen geben, kündigte das Mainzer Finanzministerium am Montag an. Auch würden keine Ablehnungsbescheide zu gestellten Anträgen verschickt. Steuererstattungen würden hingegen nicht verzögert.
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