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Filmförderungsgesetz soll in geänderter Fassung beschlossen werden

Das geplante Filmförderungsgesetz soll mit Änderungen am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Bei einer Probeabstimmung am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestages stimmten die ehemaligen Abgeordneten der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für eine geänderte Fassung des Gesetzes. Demnach soll unter anderem die Einrichtung eines Diversitätsrats nicht mehr Teil des Gesetzes sein.

Der Grünen-Abgeordnete Michael Sacher äußerte seinen Unmut über diese Änderung. Die Streichung des Beirats sei „ein Schlag ins Gesicht eines großen Teils unserer Bevölkerung“. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Diversitätsbeirat bei der Filmförderanstalt vorgesehen, besetzt mit Vertretern der Branche, der die Filmförderungsanstalt beraten sollte.

Sacher sagte, dass sich seine Fraktion dafür eingesetzt habe, „zu retten, was zu retten“ sei. Ein Nichtzustandekommen des Gesetzes wäre fatal gewesen für den deutschen Film und auch für die Filmförderanstalt, die sich bereits auf das neue Gesetz vorbereitet habe, sagte der Grünen-Politiker.

Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anikó Glogowski-Merten äußerte sich erleichtert über den Kompromiss. In der geänderten Fassung bedeute das Gesetz „weniger Bürokratie“ und schaffe „mehr Freiräume für die Branche“, sagte sie.

Mit dem Filmförderungsgesetz wollte die gescheiterte Ampel-Koalition die Filmförderung einfacher und effizienter gestalten, damit die deutsche Filmwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. So sollen Teile der Filmförderung komplett automatisiert werden. Künftig würde danach keine Jury mehr über eine Finanzierung entscheiden. Vielmehr wäre der wirtschaftliche oder kulturelle Erfolg eines Filmschaffenden ausschlaggebend für die Förderung.