Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr sind in Leipzig laut Stadtverwaltung 922 Geschlechterwechsel beurkundet worden. Insgesamt seien dazu zwischen November 2024 und Ende September diesen Jahres 1.308 Anmeldungen eingegangen, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Ein Teil sei lediglich entgegengenommen und anschließend an das jeweils zuständige Standesamt weitergeleitet worden.
Als neues Geschlecht wurde bei den Anträgen in 229 Fällen weiblich, in 145 Fällen männlich und in 168 Fällen divers angegeben. Darüber hinaus bestand auch die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag komplett streichen zu lassen.
In Dresden wurden im selben Zeitraum laut Stadtverwaltung 455 Anträge bewilligt. 188 Menschen gaben dort laut Stadtverwaltung als neues Geschlecht männlich an, 129 weiblich, 73 divers. 65 Menschen wünschten keine Angaben zum Geschlecht. Einige wenige Anträge mit einer unzulässigen oder strittigen Vornamensneuwahl seien im Rahmen von Beratungsgesprächen nachträglich von den Antragstellenden abgeändert worden, hieß es.
Auch in Leipzig wurden Anträge zunächst abgelehnt, weil die gewünschten Namen zum Beispiel unzulässige Sonderzeichen enthielten oder bei der Wahl des Geschlechts „männlich“ oder „weiblich“ nicht eindeutig zugeordnet werden konnte. Zudem wurden den Angaben zufolge Anträge nicht beurkundet, wenn die erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters fehlte.