Der Verein der Familienunternehmer hat den Mietspiegel für das Land Bremen scharf kritisiert. „Der neue hochkomplexe Mietspiegel ist ein bürokratisches Ungetüm, das den ohnehin überregulierten Wohnungsmarkt gerade für private Einzelvermieter noch unattraktiver macht“, erklärte der Landesvorsitzende Peter Bollhagen am Donnerstag. Das schwer verständliche und völlig überladene Instrument werde zu unzähligen Auseinandersetzungen mit Gutachtern und vor Gerichten führen.
Der Mietspiegel ist am 1. Januar in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er spiegele die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und helfe Vermieterinnen und Vermietern, rechtssichere Mieten zu ermitteln, erläuterte der Senat. Mieterinnen und Mieter würden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.
Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen liegt nach Angaben des Senats bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert verändert sich je nach Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung.
Details, unter anderem zu den diversen Zu- und Abschlagsmerkmalen, finden sich in einer Mietspiegelbroschüre, die auf www.bremer-mietspiegel.de heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch einen Online-Mietspiegel-Rechner. Erstellt wurde der Mietspiegel auf Grundlage einer kombinierten Mieter- und Vermieterbefragung. Er muss regelmäßig der Marktentwicklung angepasst werden.
Im November 2021 hatte der Senat mit einem Beschluss in der Regierungsrunde die ersten Vorbereitungen für den Mietspiegel gestartet. In der Kategorie der Städte mit über 500.000 Einwohnern war Bremen bundesweit die letzte Kommune, für die es noch keinen Mietspiegel gab. Das musste sich ändern, denn der Bund hat im Juni 2021 eine Mietspiegelpflicht für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern beschlossen.