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Faesers Gesetzespakt zu Abschiebungen soll kommen

Um Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben, weiter gut versorgen zu können, will die Innenministerin Abschiebungen erleichtern. In dieser Woche entscheidet das Kabinett.

Innenministerin Nancy Faeser
Innenministerin Nancy FaeserImago / dts-Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will am Mittwoch das Gesetzespaket für eine schärfere Abschiebepraxis auf den Weg bringen. „Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das sei notwendig, „damit wir Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Terror gefunden haben, weiter gut versorgen können“.

Faeser sagte der Düsseldorfer Rheinischen Post, dass die Zahl der Rückführungen in diesem Jahr schon um 27 Prozent höher liege als im Vorjahreszeitraum. „Dennoch müssen wir Regelungen vorsehen, mit denen wir unser Recht konsequenter und schneller durchsetzen können“, sagte sie.

Abschiebungen: Fluchtroute ist der “falsche Weg”

SPD-Chefin Saskia Esken sagte im Deutschlandfunk, Ziel sei es, die „Stimmung für Migration“ zu stärken. „Wir brauchen ja Zuwanderung für unseren Arbeitsmarkt“, sagte sie.

Wer auf dem „falschen Weg“ der Fluchtroute nach Deutschland komme, der müsse auch wieder gehen: „Die Fluchtroute ist nicht die richtige für Menschen, die bei uns eine wirtschaftliche Perspektive suchen“, sagte Esken. Dafür gebe es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wer die richtigen Qualifikationen mitbringe oder den Willen, sich zu qualifizieren, der könne über diesen Weg nach Deutschland kommen.

Innenministerin Faeser hatte ihren Gesetzentwurf zur Abschiebepraxis am 11. Oktober veröffentlicht und in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag entscheiden.

Mehr Befugnisse für Polizei und Behörden

Der Gesetzentwurf sieht mehr Befugnisse für Behörden und Polizei vor, um Abschiebungen durchzusetzen. Die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, soll von 10 auf 28 Tage verlängert werden, damit die Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung einer Abschiebung erhalten.

Vorgesehen ist zudem, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit soll beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen wird. Zudem sollen künftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein Grund für Abschiebehaft sein sowie Ankündigungen von Abschiebungen entfallen. Ausnahme sollen dabei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sein.