Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält eine Verankerung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz für notwendig zur Abwehr extremistischer Schwächungsversuche. Der Rechtsstaat sei „die innerste Bastion unserer Demokratie“, sagte Faeser am Donnerstag im Bundestag. Man müsse dafür sorgen, dass Feinde der Demokratie kein Einfallstor bekämen.
„Wenn Autokraten an die Macht kommen, wenden sie sich fast immer als erstes gegen die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz“, sagte Faeser. Umso wichtiger sei es, die Prinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abzusichern. Das Bundesverfassungsgericht habe in den vergangenen Jahrzehnten sichergestellt, dass die Grundrechte gelten würden, die Gewaltenteilung funktioniere und Machtmissbrauch verhindert werde.
Der Bundestag stimmt am Donnerstag über eine Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme ab. Der Gesetzentwurf, auf den sich die frühere Ampel-Koalition mit der Union geeinigt hatte, sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Senate und der Richterinnen und Richter sowie ihre Amtszeit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Außerdem sollen auch die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts im Grundgesetz verankert und ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden, wenn Richterwahlen aus politischen Gründen blockiert werden.
Die für die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit wesentlichen Merkmale des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit in einem eigenen Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit vom Bundestag geändert werden könnte. Stehen sie im Grundgesetz, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.