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Faeser dringt auf Gesetz zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere juristische Fachverbände haben eindringlich dafür plädiert, das Gesetzesvorhaben zur Sicherung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts trotz des Koalitionsbruchs weiter voranzutreiben. „Es ist sehr wichtig, diese gemeinsam mit der Union formulierten absolut notwendigen Änderungen noch in dieser Wahlperiode zu beschließen“, sagte Faeser der „Rheinischen Post“ (Samstag). Sie betonte, dass es sich dabei um eine „wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie“ handle.

Auch mehrere juristische Verbände, darunter der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Juristinnenbund, schlossen sich dem Aufruf an und forderten in einer gemeinsamen Erklärung eine rasche Entscheidung des Bundestags.

„Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist von herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Matthias Schröter. Er forderte „alle Parteien der demokratischen Mitte“ auf, sich dafür einzusetzen, die Reform noch vor den anstehenden Neuwahlen zu beschließen.

Diese wesentlichen Grundlagen sollen deshalb künftig im Grundgesetz enthalten sein. Dazu zählen auch der Ausschluss der Wiederwahl von Richtern, die Bindungswirkung der Entscheidungen und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme zu stärken, indem wesentliche Regeln zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehören unter anderem die Amtszeitbeschränkung der Richter, das Verbot der Wiederwahl und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts. Nach dem Bruch der Ampel-Regierung, der am Mittwoch bekannt wurde, stehen viele geplante Gesetze auf der Kippe.