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Extremismusklausel: Ilse Aigner ruft Fraktionen zum Handeln auf

Verfassungsfeindlichen Mitarbeitenden von bayerischen Landtagsabgeordneten kann nach aktueller Rechtslage nicht einfach die aus Steuergeldern finanzierte Vergütung verweigert werden. Dafür bräuchte es eine gesetzliche Neuregelung, teilten Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) und Tristan Barczak vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau am Montag bei einer Pressekonferenz in München mit.

Nachdem mehrere Mitarbeitende von Abgeordneten auffällig geworden waren, hatte Aigner ein Gutachten bei Barczak in Auftrag gegeben, ob und wie eine entsprechende Extremismusklausel im Parlamentsrecht Abhilfe schaffen könnte. Das Ergebnis: Solch eine Klausel wäre zwar verfassungsrechtlich zulässig, wäre aber mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Aigner rief die Fraktionen zum Handeln auf. Der Ball liege nun bei ihnen, eine solche Extremismusklausel für Bayern in die Tat umzusetzen.

„Es war und ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir bisher zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden“, sagte Aigner. Im Dezember und Januar habe das Landtagspräsidium über mehrere konkrete Fälle beraten: Zwei Mitarbeitende von Abgeordneten seien Mitglieder der „Aktivitas“ in der als rechtsextremistisch eingestuften Burschenschaft „Danubia München“. Ein weiterer Mitarbeiter stehe der Identitären Bewegung nahe und gehöre zur rechtsextremistischen „Jungen Alternative“.

Als Reaktion habe man öffentliche Gelder zur Vergütung zurückhalten wollen, sagte Aigner. Allerdings habe das Präsidium erhebliche Zweifel gehabt, ob das in der aktuellen Rechtslage überhaupt möglich sei. Letztlich sei das Geld ausbezahlt worden. Aufgrund der komplexen Rechtslage sagte Aigner, dass es richtig und wichtig gewesen sei, ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Auch die Landtage anderer Bundesländer sowie die Bundestagsverwaltung stünden vor ähnlichen Fragen und hätten auf das Gutachten gewartet.

Barczak kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass mit einer entsprechenden Extremismusklausel eine Erstattung eines solchen Gehalts aus öffentlichen Geldern verweigert werden könnte – und zwar, wenn sich die Mitarbeitenden von Abgeordneten oder Fraktionen in verbotenen Organisationen engagieren oder engagiert haben oder Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen oder verfolgt haben. Das gelte auch für Spionageaktivitäten für andere Staaten, sagte Barczak. (00/2307/29.07.2024)