Experten und Expertinnen sind uneins über die Auswirkungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes. In einer Anhörung von Sachverständigen im Bundestag am Dienstag in Berlin, plädierten einige Experten dafür, dass es für Jugendliche unbedingt ein verpflichtendes Beratungsgespräch geben müsse, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern. Dagegen gingen anderen eingeladenen Sachverständigen die Regelungen in dem geplanten Gesetz nicht weit genug.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll laut Entwurf die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein.