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Experten uneins über Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes

Experten und Expertinnen sind uneins über die Auswirkungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes. In einer Anhörung von Sachverständigen im Bundestag am Dienstag in Berlin, plädierten einige Experten dafür, dass es für Jugendliche unbedingt ein verpflichtendes Beratungsgespräch geben müsse, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern. Dagegen gingen anderen eingeladenen Sachverständigen die Regelungen in dem geplanten Gesetz nicht weit genug.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll laut Entwurf die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein.

Junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, aber das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung laut Entwurf selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein. Bei jungen Menschen unter 14 Jahren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen. Eltern soll zudem der Eintrag “Elternteil” anstelle von “Vater” oder “Mutter” in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden. Die Erste Lesung des Gesetzes im Bundestag fand Mitte November statt.