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Experten sehen Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer

 Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) befürwortet das Vorhaben der Bundesregierung, Georgien und Moldau in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufzunehmen. Damit ein steuernder Effekt eintreten könne, müssten abgelehnte Asylbewerberinnen zügig und wirksam zurückgeführt werden, so der Sachverständigenrat am Donnerstag in Berlin. Der Bundestag berät am Donnerstagabend in erster Lesung über das entsprechende Gesetz. Die Bundesregierung hatte den Entwurf Ende August beschlossen. Grundlage dafür sei die äußerst geringe Schutzquote von jeweils 0,1 Prozent für Asylantragstellende aus den beiden Ländern.

Zugleich betonte der Sachverständigenrat, dass weiter menschen- und asylrechtliche Standards gewahrt bleiben müssten. Menschen aus einem sicheren Herkunftsland müssten weiterhin das Recht haben, in einem Asylverfahren angehört zu werden. “Wer politisch verfolgt wird, bleibt schutzberechtigt”, so das Gremium. Zudem müssten Menschen aus diesen Ländern auch Angebote gemacht werden. Im Falle von Georgien und der Republik Moldau gebe es schon etliche Regelungen, die Mobilität ermöglichten. So können Staatsangehörige der beiden Länder im Rahmen eines Schengen-Visums nach Deutschland reisen.