Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sei Deutschland zum “Bordell Europas” geworden, meinen Kritiker. In einer fachlichen Bewertung kommen Experten aber zu einem ganz anderen Ergebnis.
Eine Expertengruppe hat am Dienstag einen Bericht über Wirkung und Folgen des Prostituiertenschutzgesetzes an Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) übergeben. Der Bericht soll als Grundlage für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland dienen. Fazit der über 600 Seiten langen Expertise: Das 2017 eingeführte Gesetz habe Schwächen, die aber behoben werden könnten. Entgegen der Ansicht vieler Kritiker sei das Gesetz damit nicht gescheitert. Eine Kommission soll nun weiter über die Ergebnisse der Expertengruppe beraten.
Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurde die Ausübung neu geregelt und wieder strenger reglementiert. Freiwillige Prostitution ist demnach in Deutschland weiter grundsätzlich legal, es gibt aber rechtliche Regelungen. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind demnach verboten und strafbar. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes war es, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen von Prostituierten sowie ihren Schutz vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Mit der nun vorgelegten Evaluation war das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen beauftragt worden. Die Experten sollten Erfahrungen aus Ländern, Verbänden und von Prostituierten selbst berücksichtigen. Die Autoren kritisieren unter anderem, dass die Hürden für eine geforderte Anmeldung von Prostituierten sehr hoch seien und es deswegen weiterhin sehr viele illegale Prostituierte gebe. Bei denjenigen, die angemeldet seien, gebe es aber Anhaltspunkte dafür, dass Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen eingehalten würden.