Artikel teilen:

Experten kritisieren Gesetzentwurf zu Kindergrundsicherung

Die geplante Kindergrundsicherung der Bundesregierung ist bei Sachverständigen auf scharfe Kritik gestoßen. Bei einer Anhörung im Bundestag am Montag war die grundsätzliche Zustimmung zum Ziel der Reduzierung der Kinderarmut und einer Bündelung der Leistungen ebenso einhellig wie Kritik bis Ablehnung der Umsetzung. Die Leistungen würden nicht angemessen erhöht, stattdessen erschwere eine neue Bürokratie den Bezug für Familien. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen werde zudem das Existenzminimum für Kinder nicht neu berechnet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will mit dem Projekt die Kinderarmut in Deutschland reduzieren und Kindern eine bessere Teilhabe ermöglichen. Dazu will sie ab 2025 Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammenführen. Zur Verwaltung sollen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden. Dazu sind rund 5.000 neue Stellen vorgesehen, bei einem jährlichen Kostenaufwand von über 400 Millionen Euro.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, forderte, dass das Existenzminimum aller Kinder wirklich gedeckt wird und die Leistungen bei auch bei den Familien ankommen. Die Bundesgeschäftsführerin vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, sah sogar Verschlechterungen bei Geringverdienern und bemängelt, dass der Erwerbsdruck auf Alleinerziehende verstärkt werde.

Nach den Worten des Bundesgeschäftsführers des Familienbundes der Katholiken, Matthias Dantlgraber, kommt es allenfalls teilweise zu Leistungserhöhungen. Gleichzeitig werde der Bezug komplizierter statt einfacher. Kritik übte Dantlgraber auch an einer Teilung der Anspruchsinhaberschaft zwischen Eltern und Kindern. Die sei mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Elternverantwortung problematisch.

Für Vanessa Ahuja von Bundesagentur für Arbeit ist die Verwaltungsreform nicht bis Januar 2025 zu realisieren. Angesichts der Komplexität brauche es mehr Zeit, um Personal zu rekrutieren und auszubilden, den Datenaustausch zu ermöglichen oder Schnittstellen zum Jobcenter zu klären. Möglich sei nur eine schrittweise Einführung ab Mitte 2025.

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag warnte vor Doppelstrukturen und der Vertreter des Deutschen Städtetags, Nikolas Schelling, sprach von einer “Unmenge an Verwaltungsaufwand”. Der Gesetzentwurf schaffe eine neue Behörde, obwohl im Jobcenter alles vorhanden sei und funktioniere. Als Vertreterin der Jobcenter beklagte Diana Stolz eine Zerschlagung von Hilfsstrukturen. Jobcenter könnten Hilfe aus einer Hand leisten, zumal Kinderarmut nicht losgelöst von Familienarmut gesehen werden könne. Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund verlangte ebenfalls, die Jobcenter auszubauen. Angesichts knapper Haushalte sollten die Kosten für die geplante Verwaltungsreform eher den Kindern zugute kommen.