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Ex-Priester muss wegen Missbrauchs ins Gefängnis

Er hatte über Chats Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen: Das Landgericht Fulda hat einen ehemaligen katholischen Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie verurteilt.

Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie wird dem ehemaligen katholischen Pfarrer vorgeworfen (Symbolbild)
Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie wird dem ehemaligen katholischen Pfarrer vorgeworfen (Symbolbild)Imago / Imagebroker

Das Landgericht Fulda hat einen ehemaligen katholischen Pfarrer aus dem Bistum Fulda wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft für den 43-Jährigen gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Bereits zum Prozessauftakt Ende September hatte der frühere Pfarrer aus Kalbach (Landkreis Fulda) die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Er hatte zwischen Februar und Juli 2022 in rund 70 Fällen über Internet-Chats Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen, ihnen kinder- oder jugendpornografische Inhalte vorgespielt und sie zu ähnlichen Handlungen aufgefordert.

Hinweis auf Chat-Aktivitäten des Pfarrers kam aus den USA

Bei der Festsetzung des Strafmaßes sei die hohe Anzahl der Fälle ausschlaggebend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter im Anschluss an die Urteilsverkündung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei unmöglich gewesen, da bereits eine der verhandelten Taten mit zwei Jahren Mindesthaftstrafe zu ahnden sei. Zugunsten des Priesters seien dessen Geständnis sowie die massiven Folgen der Tat für den Mann berücksichtigt worden, insbesondere das Ende seiner Berufslaufbahn und die soziale Ächtung.

Die Ermittlungsbehörden hatten von den Chat-Aktivitäten des Geistlichen im Sommer 2022 durch einen Hinweis aus den USA erfahren. Nach einer Hausdurchsuchung wurde er vom Dienst suspendiert. Nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks kündigte die Verteidigung des Mannes an, gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.