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Ex-Gerichtspräsidenten gegen sprachliche Grundgesetz-Änderungen

Wie soll man schreiben – zum Beispiel im Grundgesetz? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Ein ehemaliger Gerichtspräsident sagt, es gebe größere Probleme.

Zwei frühere Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sind gegen sprachliche Veränderungen des Grundgesetzes. “Ich sehe in solchen Versuchen eher einen Hang zur Symbolgesetzgebung”, sagte Hans-Jürgen Papier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Man kann eine solche angeblich zeitangemessene Sprachregulierung vornehmen. Aber wir haben größere Probleme, auch in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.”

Andreas Voßkuhle sagte zu Debatten über einen Ersatz des Rassebegriffs oder eine explizite Nennung von Kinderrechten: “Das sind Nebenkriegsschauplätze, wie auch die Diskussionen, ob eigene Kinderrechte ins Grundgesetz gehören.” Es gebe bereits “eine sehr ausgeprägte Rechtsprechung”, die Kinder sehr gut schütze. “Man kann die Inhalte dieser Rechtsprechung ausdrücklich in die Verfassung schreiben. Aber an der materiellen Rechtslage ändert das nichts.”

Auch eine geschlechtergerechte Sprache passt aus Sicht von Voßkuhle und Papier nicht zum Grundgesetz: “Ich habe nichts gegen das Gendern, meine Vorlesungsmaterialien sind zum Beispiel gegendert”, sagte Voßkuhle. “Aber ob das Grundgesetz schöner wird, wenn wir es gendern?” Würde man die Nennungen von “Bundeskanzler” oder “Bundespräsident” im Grundgesetz zum Beispiel mit Sternchen versehen, “würde das dem Text vielleicht doch etwas seine ursprüngliche Würde nehmen – ohne inhaltlich etwas zu verbessern”.

Papier sagte: “Ich meine doch, dass Angela Merkel keinen Anstoß genommen hat, dass sie im Grundgesetz den Titel ‘Bundeskanzler’ trug. Und wenn es bisher keine Bundespräsidentin gegeben hat, lag das sicher nicht daran, dass im Grundgesetz nur vom ‘Bundespräsidenten’ die Rede ist.”