Der frühere Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO), Jürgen Richter, muss seinem früheren Arbeitgeber 1,8 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hessische Landesarbeitsgericht habe Richter zur Haftung für die von ihm verursachten Schäden verurteilt, teilte die AWO Frankfurt am Dienstagabend in Frankfurt am Main mit. Eine Revision sei nicht zugelassen.
In dem Rechtsstreit der AWO gegen Richter geht es den Angaben zufolge um satzungswidrig veranlasste Spenden und zu Unrecht gezahlte Honorare. Zudem sei der AWO Schaden entstanden, als ihr die Gemeinnützigkeit zeitweise entzogen wurde. Die neue Leitung der AWO schätzte Ende 2021, Richter habe in seiner Amtszeit als Geschäftsführer rund zehn Millionen Euro veruntreut.
„Wir als Vorstand der AWO Frankfurt freuen uns über das Urteil“, sagte AWO-Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann. „Wir sehen es als entscheidendes Signal für die Tatsache, dass ein Missbrauch unserer Werte wie den durch Herrn Richter nicht ungestraft bleiben darf.“