Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat Kirchengemeinden dazu aufgefordert, bis zum 31. Dezember Gottesdienste mit Liedtexten und Noten aus dem Internet zu löschen, die dann nicht mehr vom geltenden GEMA-Vertrag abgedeckt sind. Andernfalls könnten „kostspielige Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsträger geltend gemacht werden“, heißt es in einem aktuellen Schreiben des Oberkirchenrats.
Der aktuell geltende Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht (GEMA) laufe zum Jahresende aus: „Das heißt, dass für die aus dem Pauschalvertrag Begünstigten das Recht entfällt, Lieder bzw. Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen im Internet zugänglich zu machen.“
Eine Sonderregelung gelte für die Streamingplattform Youtube. Würden Gottesdienste dort live gestreamt oder hochgeladen, griffen eigene zwischen der GEMA und YouTube geschlossene Lizenzverträge, die eine solche Musiknutzung abdeckten: „Demnach müssen auch keine bereits auf YouTube abrufbaren Gottesdienste oder kirchlichen Feiern, die auf herkömmliche Weise von einem Organisten begleitet werden, gelöscht werden“. (3074/23.12.2023)