Wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit in Polen können deutsche Justizbehörden die Vollstreckung eines Urteils gegen einen polnischen Staatsbürger in Deutschland verweigern. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag fest. In dem konkreten Fall ging es um einen in Deutschland wohnhaften Polen, der von einem Gericht im polnischen Stettin (Szczecin) in einem Betrugsdelikt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Landgericht Aachen äußerte Zweifel an der Fairness des Verfahrens und bat den EuGH um Klärung, ob die Pflicht zur Anerkennung von Urteilen zwischen EU-Mitgliedstaaten auch in diesem Fall gelte.
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