Fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Gesetzeslage entscheidend zugunsten eines Migranten verändert, hat dieser Anspruch darauf, dass sein Asylantrag erneut geprüft wird. Das haben die Richter in Luxemburg im Fall eines Syrers entschieden, der nach Deutschland geflohen war. Auch andere Schutzsuchende können sich künftig auf das Urteil berufen.
Wurde ein Asylantrag abgelehnt, wird der Folgeantrag bisher nur dann geprüft, wenn neue Gründe für den Asylantrag vorliegen. Das kann etwa sein, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland erheblich geändert haben oder neue Beweise vorliegen. Laut der aktuellen Entscheidung kann auch ein Urteil des EuGH einen solchen neuen Umstand darstellen, der eine erneute Prüfung rechtfertigt.
Syrer flog 2012 nach Deutschland
Die Entscheidung bezieht sich auf den Fall eines Syrers, der 2012 nach Deutschland floh, weil er befürchtete, in Syrien zum Militärdienst einberufen oder verhaftet zu werden, wenn er sich dem verweigerte. Dem Mann wurde 2017 in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt, er wurde aber nicht als Flüchtling anerkannt.
Nach einem Urteil des Gerichtshofs zur Situation von syrischen Kriegsdienstverweigerern stellte er einen neuen Asylantrag in Deutschland, weil das Urteil die Rechtslage zu seinen Gunsten verändert hatte. Der Folgeantrag wurde als unzulässig abgelehnt. Der Mann legte Berufung ein. Das deutsche Gericht fragte daraufhin den EuGH an, wie es verfahren sollte.
Die Entscheidung der Luxemburger Richter zeige, dass Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern in Deutschland zu Unrecht ein Asylfolgeantrag verweigert wurde, erklärte die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl. Vielen sei damit in Deutschland gleich zweimal Unrecht getan worden.