Mehr als 4 Millionen Menschen haben in EU-Staaten Schutz vor den russischen Angriffen gefunden. Noch ist kein Frieden in Sicht. Dennoch überlegt die EU-Kommission, wie sie die Geflüchteten wieder in ihre Heimat bringt.
Mehr als drei Jahre nach Beginn des Ukrainekriegs erwägt die EU, den besonderen Schutzstatus für Geflüchtete auslaufen zu lassen. Es solle einen “koordinierten Übergang” geben, teilte die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Um der Notwendigkeit des Wiederaufbaus der Ukraine zu entsprechen, wolle man eine “sichere, freiwillige und würdige Rückkehr” fördern. Zugleich schlug die Behörde vor, den temporären Schutz um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 auszudehnen.
Derzeit halten sich nach offiziellen Angaben 4,26 Millionen Personen, die vorher in der Ukraine lebten, in der EU auf. Drei von zehn – insgesamt 1,18 Millionen – wurden in Deutschland aufgenommen. Aufgrund einer Sonderregelung genießen sie ohne Asylverfahren ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt sowie das Recht auf angemessene Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung.
Die EU-Kommission erklärte, mit einem gemeinsamen europäischen Weg für die Zukunft der ukrainischen Flüchtlinge wolle man “Stabilität und dauerhaften Schutz” gewährleisten, zugleich aber den Weg für einen Übergang aus dem Schutzstatus ebnen, sobald die nötigen Bedingungen dafür erfüllt seien. “Damit bekräftigt die Kommission ihr unerschütterliches Engagement, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen”, hieß es in der Pressemitteilung.
Konkret schlägt Brüssel den Mitgliedstaaten in einer sogenannten Ratsempfehlung vor, unter anderem durch Erkundungsbesuche die Entscheidung über eine Heimkehr zu erleichtern. Auch sollten die EU-Länder in Abstimmung mit ukrainischen Behörden Programme für eine freiwillige Rückkehr aufstellen. Geflüchtete, die in ihren Aufnahmeländern inzwischen sprachlich und beruflich integriert sind, sollten in einen anderen Aufenthaltsstatus wechseln können.
Weiter regt die EU-Kommission Informationszentren sowohl für die Integration Vertriebener wie auch für Rückkehrwillige an. Diese Zentren könnten mit EU-Mitteln für Asyl und Migration finanziert werden. Außerdem kündigte die Kommission einen Sonderbeauftragten für Ukrainer in der EU an.
In einem nächsten Schritt liegt es an den 27 Mitgliedstaaten, den temporären Schutz zu verlängern und den Kommissionsvorschlag für die rechtlich nicht bindende Ratsempfehlung anzunehmen.