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EU-Parlament: Neuen Beauftragten für Religionsfreiheit ernennen

Seit über einem Jahr hat die EU keinen Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit. Das EU-Parlament hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Kommission am Zug ist.

 Das EU-Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, die vakante Position eines EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU neu zu besetzen. Die Abgeordneten betonten die Notwendigkeit einer angemessenen Sichtbarkeit, Kontinuität und Ausstattung des Sonderbeauftragten, um die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit wirksam zu fördern. Seit gut einem Jahr ist die Stelle unbesetzt. Das Parlament beschloss seine Position im Rahmen eines umfassenden Berichts über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, der am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich angenommen wurde.

Die Abgeordneten betonten, dass eine regelmäßige Berichterstattung des Sonderbeauftragten an das Parlament die Transparenz und die Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter stärken würde. Sie sprachen sich auch für eine enge Zusammenarbeit des Religionsfreiheitsbeauftragten mit der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und der Menschenrechts-Gruppe des Rats der EU aus.

Die Position des Sonderbeauftragten war 2016 geschaffen worden. Der zuletzt bestellte Amtsinhaber, Franciscus Van Daele, beendete sein Mandat 2024. Der Sonderbeauftragte koordiniert beispielsweise diplomatische Dialoge mit Drittstaaten und religiösen sowie nicht-konfessionellen Organisationen. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Förderung von religiöser Vielfalt und Toleranz in Bildungsprogrammen und Lehrplänen, die Unterstützung von Vorbeugungsmaßnahmen gegen religiösen Extremismus und die Stärkung der interreligiösen Zusammenarbeit.