Weil Ungarn sich nicht an geltendes EU-Asylrecht hält, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land zu einer Strafzahlung von 200 Millionen Euro verurteilt und weiter zu einem Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag, den die Regierung das Urteil nicht umsetzt. Die Vertragsverletzung Ungarns sei eine außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts, erklärten die Richter in Luxemburg.
Im Dezember 2020 hatte der Gerichtshof über einen Verstoß Ungarns gegen EU-Recht im Bereich Asyl entschieden. Ungarn hatte unter anderem den Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz beschränkt und Asylbewerber rechtswidrig in Transitzonen inhaftiert. Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Ungarn das Urteil auch in der Folge nicht umgesetzt habe.