Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Reiseverbote während der Corona-Pandemie für rechtens erklärt. In einer Pandemiesituation könne ein Mitgliedstaat “nicht wesentliche” Reisen in andere EU-Staaten untersagen, wenn diese Länder als Hochrisikogebiete eingestuft worden seien. Laut der am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung dürfen für Einreisende auch Screening-Tests und eine Quarantäne vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Vorschriften müssten aber begründet, klar, präzise, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Auch müsse es eine Einspruchsmöglichkeit geben.
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