Die Stadt Essen wird die angekündigten Eigenanteile von Bürgern für Rettungsdienstgebühren ab 1. Januar 2026 aussetzen. Dies habe der Rat am Mittwoch per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, teilte die Stadt im Anschluss mit. Mit der Entscheidung werde der Versand der Gebührenbescheide an Bürger vorübergehend ausgesetzt. Die Gebühren würden an die Krankenkassen gerichtet. Der Anspruch der Stadt auf die Gebühren bleibe bestehen und verfalle nicht.
Nach intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene mit Essener Beteiligung zeichne sich eine Lösung vor dem Hintergrund geänderter Kostenübernahmemodalitäten der gesetzlichen Krankenkassen ab, hieß es. Noch im ersten Quartal 2026 solle das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in das Bundeskabinett eingebracht werden. Bis zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene solle unter der Moderation von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bis Ostern eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme sogenannter Fehlfahrten mit den Kassen erzielt werden.
„Die verstärkt in den vergangenen Tagen öffentlich geführte Debatte mit dem Vorstoß aus Essen hat letztlich zu einer Bewegung in den Verhandlungen geführt und wird hoffentlich positive Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW haben“, erklärte der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU).
Die Kommunen in NRW hatten am Mittwoch noch vor Bekanntwerden der Essener Dringlichkeitsentscheidung auf eine schnelle Lösung für die Finanzierung von Rettungsfahrten gedrängt. Denn die Krankenkassen wollten ab Januar die Kosten für Fehlfahrten nicht mehr übernehmen, sondern nur noch einen pauschalen Festbetrag für Rettungsleistungen zahlen, teilten Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Landkreistag am Mittwoch in Düsseldorf mit.
Die Stadt Essen hatte zunächst angekündigt, entstehende Differenzbeträge von bis zu 267 Euro pro angefordertem Rettungsfahrzeug den betroffenen Bürgern in Rechnung zu stellen. Für die nordrhein-westfälischen Kommunen insgesamt würden die geplanten Kostenregelungen der Kassen eine jährliche Mehrbelastung von bis zu einer Viertelmilliarde Euro bedeuten. Die Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Martin Klein, und des Städte- und Gemeindebundes, Christof Sommer, hatten daher an die Landesregierung appelliert, eine Übergangsvereinbarung zu vermitteln.
Auch der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen forderte eine Übergangslösung vom Land. „Vor allem ältere Menschen, chronisch Kranke oder sozial Benachteiligte zögern aus Angst vor der Rechnung, die 112 zu wählen – und riskieren damit, wertvolle Zeit zu verlieren“, warnte VdK-Präsident Horst Vöge am Mittwoch in Düsseldorf. Das könne im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben.
Fakt sei aber auch, dass Fehlfahrten – das sind Einsätze, in denen es zu keinem Transport eines Patienten kommt – deutlich reduziert werden müssten, räumte Vöge ein. Erforderlich seien nun Übergangslösungen, damit die Kosten nicht zulasten der Versicherten gehen. Mittelfristig müsse eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden.